Händlerkennzeichen sind besondere Kennzeichen für Personen oder Unternehmen, die im Autohandel tätig sind. Sie werden auch als rote Kennzeichen bezeichnet, da sie einen roten Rand haben und anstelle des Zulassungskennzeichens eine Kennzeichnung mit weißer Schrift und rotem Hintergrund haben. Händlerkennzeichen dienen dazu, Testfahrten oder Überführungen von Neuwagen oder Gebrauchtwagen durch den Händler zu ermöglichen, ohne dass dafür jedes Mal ein neues Kennzeichen beantragt werden muss.